Geschäftsführerversorgung
Mehr Netto vom Brutto
steueroptimiert für Geschäftsführer.
Als Gesellschafter-Geschäftsführer haben Sie einzigartige Möglichkeiten in der Altersvorsorge. Nutzen Sie diese gezielt – rechtssicher, individuell und mit maximalem Steuervorteil.
bis 45 %
Steuerersparnis durch optimale Gestaltung
75 %
Max. steuerlich anerkannte Versorgungsgrenze
0 €
Gesetzliche Rente bei SV-Befreiung
25 Jahre
Erfahrung im Team
Das Problem
Die gesetzliche Rente schützt Sie nicht –
als GF tragen Sie das Risiko allein.
Viele Geschäftsführer sind von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und gehen ohne ausreichende Absicherung in den Ruhestand. Das lässt sich ändern – steuerlich clever.
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues staatlich gefördertes Anlageprodukt, das ab dem 1. Januar 2027 von Banken, Fondsgesellschaften, Neobrokern und Versicherern angeboten werden kann.
Im Unterschied zur klassischen Riester-Rente investieren Sie dabei direkt in renditestarke Fonds und ETFs – mit staatlichen Zulagen obendrauf. Das Ergebnis: mehr Transparenz, mehr Rendite und mehr Flexibilität für Ihren Ruhestand.
Bestehende Riester-Verträge können in das neue AV-Depot übertragen werden. Wer kurz vor der Rente steht, sollte mit dem Wechsel in die Auszahlphase warten.
Keine oder kaum gesetzliche Rente
Als beherrschender GGF sind Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Im Alter droht eine massive Versorgungslücke ohne eigene Vorsorgestrategie.
Steuern unnötig verschenkt
Wer keine bAV-Strukturen nutzt, zahlt auf Gewinnausschüttungen bis zu 45 % Steuern. Clevere Versorgungsgestaltung macht aus Steuern echtes Vermögen.
Finanzamt prüft GGF besonders genau
Fehler in der Versorgungsgestaltung werden als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gewertet – mit empfindlichen steuerlichen Konsequenzen.
Die Lösung: Maßgeschneiderte Geschäftsführer-versorgung
- Aufbau einer steuerlich anerkannten Altersvorsorge über die GmbH
- Beiträge als Betriebsausgaben – senkt den steuerpflichtigen Gewinn
- Schutz vor Insolvenz durch korrekte Vertragsgestaltung
- Absicherung für Hinterbliebene und Berufsunfähigkeit
- Entgeltumwandlung – auch ohne strenge Erdienbarkeitsfristen
- Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – und stimmen alles mit Ihrem Steuerberater ab
Ihre Optionen
Drei Wege zur
optimalen Geschäftsführer-versorgung
Nicht jeder Weg passt zu jedem GGF. Wir analysieren Ihre Situation und empfehlen die Kombination, die steuerlich und rechtlich am meisten für Sie bringt.
Externer Durchführungsweg – bilanzneutral & flexibel
-
Keine Bilanzierung erforderlich
Beiträge erscheinen nicht in der GmbH-Bilanz – keine Rückstellungspflicht. -
Unterstützungskasse: unbegrenzte Beiträge
Anders als bei der Direktversicherung keine gesetzliche Beitragsobergrenze. -
Schnell umsetzbar
Gerade für neu gegründete Unternehmen und neu bestellte GGF geeignet. -
Insolvenzschutz möglich
Mit korrekter Vertragsgestaltung ist Ihr Vermögen auch bei Unternehmensinsolvenz geschützt.
Interner Durchführungsweg – hohe Flexibilität bei Sonderfällen
-
Rückstellungen mindern GmbH-Steuer
Pensionsrückstellungen reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH sofort. -
Variable Beiträge aus Gewinnen
Besonders vorteilhaft, wenn die Versorgung aus schwankenden Unternehmensgewinnen finanziert wird. -
Bestehende Zusagen ausfinanzieren
Unterfinanzierte Pensionszusagen können mit dem AXA Pensions-Check analysiert und optimiert werden. -
Individuelle Gestaltung
Maßgeschneidert auf Ihre persönliche Situation – inklusive Todesfallabsicherung und Rentenanpassung.
Was Sie wissen müssen
Typische Fehler – und
wie Sie diese sicher vermeiden
Das Finanzamt prüft GGF-Versorgungen besonders kritisch. Ein Formfehler kann teuer werden. Wir kennen die Fallstricke und navigieren Sie sicher hindurch.
- Pensionszusage ohne Gesellschafterbeschluss – unwirksam
- Zu frühe Zusage: Probezeit nicht beachtet → vGA
- Rentenalter unter 65 Jahren vereinbart → vGA der Höhe nach
- Nur-Pension ohne laufendes Gehalt → steuerlich nicht anerkannt
- Kein Insolvenzschutz → Verlust bei GmbH-Insolvenz
- Gesellschafterbeschluss und Schriftform rechtssicher dokumentiert
- Probezeiten und Erdienbarkeit geprüft und eingehalten
- Versorgungsgrenze (max. 75 % Aktivvergütung) korrekt kalkuliert
- Entgeltumwandlung – vereinfachte Anforderungen nach BFH 2018
- Insolvenzschutz durch Verpfändung korrekt vereinbart
Die 5 Pflichtkriterien
Was das Finanzamt prüft –
und was wir für Sie sicherstellen
Jede GGF-Versorgung muss diese Anforderungen erfüllen – sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Wir begleiten Sie rechtssicher durch jeden Schritt.
Die Versorgung darf 75 % der maßgeblichen Aktivvergütung nicht überschreiten. Der Fremdvergleich mit einem externen Geschäftsführer ist entscheidend.
Fremdvergleich erforderlich
Die Zusage muss ernsthaft gemeint sein. Rentenbeginn mindestens mit 65 Jahren und eine kongruente Rückdeckungsversicherung sind starke Indizien.
Mind. Rentenbeginn 65 J.
Mindestens 2–3 Jahre persönliche und 5 Jahre unternehmensbezogene Probezeit müssen bei Arbeitgeberfinanzierung eingehalten werden.
Bei Entgeltumwandlung entfällt
Zwischen Zusageerteilung und frühestmöglichem Pensionsbeginn müssen mindestens 10 Jahre liegen (taggenaue Betrachtung).
10-Jahres-Frist beachten
Die Versorgung darf die GmbH nicht dauerhaft bilanziell überlasten. Die Rückstellungen müssen wirtschaftlich tragbar sein.
Liquiditätsplanung wichtig
Zwingend erforderlich bei Erteilung und Änderung der Versorgungszusage. Fehlt er, ist die Zusage schwebend unwirksam.
Rechtssichere Dokumentation
Gute Nachricht für die Entgeltumwandlung: Bei Finanzierung durch Gehaltsumwandlung entfallen Probezeit und Erdienbarkeitsfristen weitgehend (BFH-Urteil 07.03.2018). Auch neu bestellte GGF und neu gegründete Unternehmen können sofort starten.
Was die GGF-Versorgung konkret bedeutet
Klare Zahlen –
echter Mehrwert
Die GGF-Versorgung ist kein abstraktes Konzept. Hier sind die Zahlen, die zählen.
75 %
maximale steuerlich anerkannte
Versorgungsgrenze der Aktivvergütung
bis 45 %
Grenzsteuersatz den Sie mit
einer guten Strategie senken können
67 J.
empfohlenes Rentenbeginnalter
für neue Versorgungszusagen
So einfach geht’s
In 4 Schritten zur
sicheren Geschäftsführer-versorgung
Kein Fachchinesisch, kein unnötiger Aufwand. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Analyse bis zum rechtssicheren Abschluss.
1
Wir analysieren Ihre Situation, Ihre GmbH-Struktur und Ihren steuerlichen Status – unverbindlich und vertraulich.
2
Sie erhalten ein maßgeschneidertes Versorgungskonzept – steuerlich optimiert und rechtlich wasserdicht.
3
Wir koordinieren mit Ihrem Steuerberater und Anwalt. Gesellschafterbeschluss, Schriftform und Dokumentation werden sauber umgesetzt.
4
Ihr Vertrag wird regelmäßig auf Änderungen im Steuerrecht geprüft. Bei Statuswechseln oder Gehaltsanpassungen passen wir an.
Ihr Ansprechpartner
Eine feste Person –
für alle Ihre Fragen.
Keine Warteschleife, kein Wechsel der Kontaktperson – Sie sprechen direkt mit uns.
Markus Schwetlick
Inhaber
„Sprechen Sie direkt mit mir – ich berate Sie persönlich und unverbindlich zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge und finde die passende Lösung für Ihr Unternehmen.“
Sichern Sie Ihre Zukunft –
steueroptimiert und rechtssicher.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Geschäftsführerversorgung-Versorgungsexperten.