Betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – Praxiswissen für Arbeitgeber
Rechtliche und steuerliche Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – Praxiswissen für Arbeitgeber 2025
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gewinnt für Unternehmen immer mehr an Bedeutung – nicht nur als attraktives Corporate Benefit, sondern auch wegen aktueller gesetzlicher Änderungen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtige Vorteile bringen. 2025 sind wesentliche Neuerungen in Kraft getreten, die insbesondere steuerliche Förderungen und rechtliche Rahmenbedingungen betreffen. Dieser Beitrag erklärt wichtige Punkte für Arbeitgeber, die eine bAV in ihrem Betrieb umsetzen oder optimieren wollen.
Gesetzliche Änderungen 2025: Steuerliche Verbesserungen und neue Förderhöhen
Zum Jahresbeginn 2025 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen vereinheitlicht und angehoben: Die Höchstgrenze für die steuer- und sozialabgabenfreie Einzahlung in eine bAV beträgt nun 8.000 Euro monatlich in den alten Bundesländern und 7.800 Euro in den neuen Bundesländern. Arbeitgeber können damit höhere Beiträge als bisher steuerfrei in die Altersvorsorge ihrer Beschäftigten einzahlen.
Für Arbeitnehmer gilt außerdem ein erhöhter Freibetrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 187,25 Euro monatlich. Das bedeutet geringere Abgaben auf die bAV-Beiträge, was die Attraktivität und Rentabilität deutlich steigert.
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, das voraussichtlich 2025 endgültig in Kraft tritt, zielt darauf ab, die bAV insbesondere auch in kleinen und mittleren Unternehmen stärker zu verbreiten. Dabei werden die Förderungen für Geringverdiener erhöht und die administrative Umsetzung durch neue Optionen wie Opting-Out-Modelle einfacher gestaltet.
Rechtliche Pflichten und Haftungsrisiken für Arbeitgeber
Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden eine bAV anbieten, sollten sich der rechtlichen Grundlagen bewusst sein. Eine klare Versorgungsordnung, in der die Bedingungen zur bAV festgehalten sind, hilft nicht nur bei der Durchsetzung und Verwaltung der Ansprüche, sondern mindert auch Haftungsrisiken. Bei einer fehlerhaften Information oder Durchführung der bAV kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden.
Neuere Gesetze erleichtern zwar die Einführung der bAV auch ohne Tarifvertrag, definieren aber klare Voraussetzungen, beispielsweise für Arbeitgeberzuschüsse und Rechte der Arbeitnehmer auf Fortsetzung der bAV nach Unterbrechungen, etwa durch Elternzeit.
Praxiswissen: bAV erfolgreich einführen und kommunizieren mit persönlicher Betreuung durch das Versicherungsbüro Markus Schwetlick
Die Einführung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) im Betrieb sollte strukturiert und individuell gestaltet werden. Das Versicherungsbüro Markus Schwetlick übernimmt hierbei die persönliche Beratung und umfassende Betreuung Ihrer Mitarbeitenden vor Ort oder remote. So wird sichergestellt, dass alle Fragen zur bAV verständlich beantwortet werden und individuelle Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigt sind.
Das Team Markus Schwetlick analysiert gemeinsam mit Ihnen als Arbeitgeber, welche bAV-Modelle (Direktversicherung, Pensionskasse etc.) am besten zu Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitenden passen. Außerdem stellt das Büro sicher, dass die Kommunikation zur bAV transparent und nachvollziehbar erfolgt – zum Beispiel durch Mitarbeiterversammlungen, persönliche Gespräche und Infomaterialien.
Die kontinuierliche Betreuung durch das Versicherungsbüro Markus Schwetlick garantiert eine optimale Nutzung der Fördermöglichkeiten und hilft Ihnen, Fehler bei der Umsetzung zu vermeiden. So profitieren Sie nachhaltig von den steuerlichen Vorteilen der bAV und stärken gleichzeitig die Bindung und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden.
Persönliche Beratung – jetzt Kontakt aufnehmen
Sie möchten Ihre betriebliche Altersvorsorge rechtssicher und praxisnah umsetzen oder Ihre bestehende Lösung optimieren? Das Versicherungsbüro Markus Schwetlick steht Ihnen mit über 25 Jahren Erfahrung und einem engagierten Team aus bAV-Experten zur Seite.
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